Theodor Mommsen (1817-1903) lehrte seit 1861 Alte Geschichte an der
Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin.
Mommsen stammte aus einem Pfarrhaus in Garding (Südschleswig). Nach Privatunterricht und Gymnasiumsbesuch in Altona studierte er seit 1838 in Kiel. Ein Stipendium der dänischen Regierung ermöglichte ihm 1844-47 einen Italienaufenthalt, den er für ausgiebige epigraphische Studien nutzte. Nach der Rückkehr aus Italien engagierte sich Mommsen 1848 als Zeitungsredakteur für die Sache Schleswig-Holsteins. Im gleichen Jahr wurde er auf ein juristisches Extraordinariat in Leipzig berufen. Seine publizistischen Attacken auf die sächsische Regierung, die das Parlament aufgelöst hatte, trugen ihm 1851 die Entlassung aus der Professur ein. 1852 erhielt er eine Professur in Zürich. 1854 wurde er auf eine ordentliche Professur für Römisches Recht in Breslau berufen, mit der ein Lehrauftrag für Römische Geschichte verbunden wurde. 1858 wurde er zur Förderung des von ihm seit langem verfochtenen Projekts einer umfassenden Sammlung aller lateinischen Inschriften (Corpus Inscriptionum Latinarum) als hauptamtliches Mitglied der Berliner Akademie bestellt, 1861 zudem zum Professor an der Berliner Universität ernannt.
Mommsen ist einer breiten Öffentlichkeit durch seine "Römische Geschichte" (1852-54, 1885) ein Begriff geworden, die in einer bewußt modernisierenden Weise die politischen und sozialen Fragen der eigenen Gegenwart reflektierte. Mommsen verstand sich jedoch primär als Jurist und Philologe, dessen Aufgabe es war, die objektiven Zeugnisse der Antike ans Licht zu holen und diese "Archive der Vergangenheit zu ordnen". Dem dienten die Arbeit am CIL, die "Geschichte des römischen Münzwesens" (1860), die Editionen spätantiker Autoren (im Rahmen der Monumenta Germaniae Historica) und die Editionen der römischen Rechtsquellen. Einen sicheren Grund für die Rekonstruktion der Vergangenheit sah er zumal in den Instituten des römischen Rechts, dessen Systematik er für das öffentliche Recht mit dem "Römischen Staatsrecht" (1871-88) und dem "Römischen Strafrecht" (1899) rekonstruierte. Er nahm bewußt in Kauf, daß die von ihm betriebene Verwissenschaftlichung den im "Großbetrieb" eingesetzten "Fachmann" verlangte und damit die Distanz zu einem breiten Publikum wachsen mußte.
Neben seinen vielfältigen wissenschaftlichen Arbeiten hat Mommsen 1863-66 für die Fortschrittspartei, 1873-79 für die Nationalliberalen Mandate im Preußischen Abgeordnetenhaus wahrgenommen, 1881-84 ein Reichstagsmandat für die (von den Nationalliberalen abgespaltene) "Sezession". Die mit polemischer Schärfe vorgebrachten politischen Stellungnahmen seit den späten 1870er Jahren (so gegenüber Bismarck nach dessen Bruch mit den Liberalen und im Berliner Antisemitismusstreit) erhielten auf Grund seiner Reputation als weltberühmter Forscher besondere Resonanz, wenngleich Mommsen zunehmend Resignation über seine Wirkungsmöglichkeit als engagierter Bürger in einem, auch durch die politische Selbstaufgabe des Bürgertums verschuldeten semi-absolutistischen politischen System zeigte.