Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Geschichtswissenschaften

Ende des Aufenthaltes

Wenn sich dein Erasmus-Aufenthalt langsam dem Ende neigt, darfst du nicht vergessen, die letzten Dokumente einzureichen. Erst wenn alles vollständig ist, wird dir die zweite und letzte Rate der Förderung ausgezahlt. Eine Übersicht findest du hier auf der Seite.

Alle Informationen zu den notwendigen Schritten und Dokumenten für den Auslandsaufenhalt mit Erasmus+ findest Du auch im ERASMUS-Handbuch für Outgoing Students.

 

1. Confirmation of Student Stay Abroad

Noch vor deiner Abreise musst du dich an deiner Gasthochschule abmelden. Fülle dazu die "Confirmation of Student Stay Abroad" aus, lasse sie von deiner Gasthochschule unterzeichnen und reiche sie dann per E-Mail bei Frau Cornelia Marx und bei uns ein. Solltest du deinen Aufenthalt in der Schweiz verbracht haben, nutze bitte dieses Dokument.

 

2. Zweiter Sprachtest des OLS

Zum Ende deines Aufenthaltes musst du erneut einen Sprachtest im OLS-Portal machen. Logge dich hierfür dort ein, denn du bekommst keinen Link zugeschickt!

Im Test musst du nicht verbessern, er ist aber dringend notwendig, damit du deine zweite Förderrate ausgezahlt bekommen kannst. Die Ergebnisse werden automatisch an Frau Marx übermittelt.

Hinweis: Z.Z. bis auf weiteres nicht erforderlich, Stand 01.06.2023

 

3. Bericht im OLS-Portal

Im gleichen Portal musst du ebenfalls einen kurzen Erfahrungsbericht abgeben. Die Ergebnisse werden automatisch an Frau Marx übermittelt. Auch dieser Bericht ist notwendig für die Auszahlung der zweiten Rate.

Hinweis: Z.Z. bis auf weiteres nicht erforderlich, Stand 01.06.2023

 

→ Die Dokumente aus 1. bis 3. müssen alle gesammelt bei Frau Cornelia Marx (cornelia.marx@uv.hu-berlin.de)  sowie beim Erasmus-Büro (erasmus.geschichte@hu-berlin.de) innerhalb von 2 Wochen nach Studienende eingereicht werden! Hinweis: z.Z. nur Dokument 1 erforderlich, Stand 01.06.2023

 

4. Alumni-Erfahrungsbericht des IfG

Für das Institut für Geschichtswissenschaften musst du einen Erfahrungsbericht ausfüllen. Dieser Bericht, insofern du seiner Veröffentlichung zustimmst, hilft neuen interessierten Studierenden, sich für eine Gasthochschule zu entscheiden. Die Vorlage für den Bericht findest du hier.

Den Erfahrungsbericht musst du bei Kathrin Hansen innerhalb von zwei Wochen nach Studienende per E-Mail einreichen.

 

5. Transcript of Records

Nachdem du deinen Erasmus-Aufenthalt beendet und alle deine Prüfungen erfolgreich abgeschlossen hast, wird dir deine Gasthochschule ein Zeugnis (Transcript of Records) über deine Leistungen ausstellen. Dieses wird entweder direkt an dich oder ans Erasmus-Büro geschickt. Dort kannst du es dir dann zu den Öffnungszeiten abholen.

 
6. Learning Agreement inkl. Anerkennungsnachweis

Schließlich musst du mit dem Transcript of Records und deinem Learning Agreement zum Erasmus-Koordinatoren des IfG, Herrn Benjamin Conrad, gehen und dir dort deine im Ausland erworbenen Leistungen anerkennen lassen.

Wichtig: Du musst mindestens 21 ECTS pro Semester/Term bestehen, damit dein Anspruch auf das Stipendium nicht verfällt! Allerdings ist es nicht notwendig, sich Kurse anerkennen zu lassen. Dies muss dann im Anerkennungsnachweis vermerkt werden.

 

Das Transcript und das Learning Agreement inkl. Anerkennungsnachweis musst du bis zum 1. Oktober ebenfalls bei Frau Cornelia Marx (cornelia.marx@uv.hu-berlin.de) und im Erasmus-Büro (erasmus.geschichte@hu-berlin.de) einreichen.

 

 

Weitere Dokumente:

Härtefallantrag

Solltest du beispielsweise aufgrund von langanhaltender Krankheit nicht in der Lage gewesen sein, deine Prüfungen zu bestehen und mit weniger als 21 ECTS pro Semester / Term wieder an die HU zurückkehren, musst du einen Härtefallantrag ausfüllen. Wird diesem stattgegeben, erhälst du trotzdem die volle Förderung und damit die zweite Rate deines Stipendiums.

Um einen Härtefallantrag einzureichen, musst du dieses Dokument zusammen mit den Belegen für deine Krankheit (z.B. Krankschreibung) bei Frau Marx im International Office einreichen.

 

Verlängerungsantrag

Du möchtest länger an deiner Gasthochschule als im Grant Agreement vereinbart bleiben? Wenn du im Wintersemester für nur ein Semester gegangen bist, kannst du für ein weiteres Semester verlängern.

Dafür musst du zunächst bei deiner Gasthochschule nachfragen, ob eine Verlängerung möglich sei. Anschließend musst du den Antrag auf Verlängerung ausfüllen und zur Unterschrift, zusammen mit der Bestätigung deiner Gasthochschule an Frau Marx vom International Office schicken. Bitte tu dies spätestens am 31. Dezember des Jahres, in dem dein Auslandsaufenthalt begonnen hat.

Für den Fall, dass du deinen Erasmus-Aufenthalt im Sommersemester begonnen hast und das darauffolgende Wintersemester auch noch an der Partneruniversität verbringen möchtest, musst du dich zu den regulären Bewerbungszeiten erneut bewerben.

Bei Fragen hierzu wende dich gerne an das Erasmus-Büro.