Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Geschichtswissenschaften

Finanzierung

Die Teilnahme am Erasmus-Programm ermöglicht dir nicht nur die Ersparnis der Studiengebühren an der Partnerhochschule. Zusätzlich erhältst du ebenfalls noch ein Stipendium.

 

Die Höhe dieses finanziellen Zuschusses orientiert sich an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Gastlandes und wird in folgende Ländergruppen unterteilt:

 

Ländergruppe 1 Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 600 EUR / Monat
Ländergruppe 2 Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 540 EUR / Monat
Ländergruppe 3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slovakei, Slovenien, Tschechien, Türkei, Ungarn 490 EUR / Monat

(Stand: März 2022; Änderungen vorbehalten)

 

Je nach Studiendauer variiert die maximale Förderdauer:

Studiendauer

Maximale Förderdauer

1 Term (UK)

3 Monate

2 Terms (UK)

5 Monate

1 Semester

4 Monate

3 Terms (UK)

8 Monate

2 Semester

8 Monate

Das bedeutet, dass z.B. für einen Erasmus-Aufenthalt von zwei Semestern an einer französischen Partnerhochschule maximal 4.320 € als Stipendium vergeben werden (540 € / Monat x 8 Monate max. Förderdauer).

Bitte beachte, dass sich der Monatssatz und die maximale Förderdauer jährlich ändern können und abhängig sind von der Gesamtanzahl der Bewerber*innen an der HU.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten: ca. 2/3 werden zu Beginn und ca. 1/3 nach Abschluss des Auslandsstudiums ausgezahlt.

 

Wann wird die erste Rate ausgezahlt?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Abgabe des Grant Agreements
  • Abgabe des Learning Agreements
  • Absolvierung des 1. Sprachtests des OLS (Link wird per E-Mail verschickt)
  • Confirmation of Registration (Frist: zwei Wochen nach Ankunft an der Partnerhochschule)

 

Alle Unterlagen sind per E-Mail an das Erasmus-Büro des IfG (erasmus.geschichte@hu-berlin.de) sowie beim International Office der HU per Post oder E-Mail einzureichen.

Humboldt-Universität zu Berlin E-Mail:
Abteilung Internationales cornelia.marx@hu-berlin.de
z.H. Frau Marx  
Unter den Linden 6  
10117 Berlin  
   

Wann wird die zweite Rate ausgezahlt?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Abgabe des Confirmation for Student Stay Abroad (Frist: 2 Wochen nach Ende des Aufenthaltes)
  • Absolvierung des 2. Sprachtests des OLS (Achtung: es werden keine Erinnerungs-Emails mehr verschickt!)
  • Erfahrungsbericht (Frist: 2 Wochen nach Ende des Aufenthaltes) à zudem ist ein weiterer Bericht an die Europäische Union (über das OLS-Portal) zu übermitteln
  • Transcript of Records (Frist: 1. Oktober) mit mindestens 21 bestandenen ECTS pro Semester / Term

Die zweite Rate umfasst die taggenaue Restzahlung bis zur maximalen Förderdauer.

Wer für zwei Semester ins Ausland geht, muss darauf achten, dass gegebenenfalls für das zweite Semester eine neue Immatrikulationsbescheinigung an die HU gesandt werden muss, wenn auf der ersten Bescheinigung nicht der gesamte Auslandsstudienzeitraum vermerkt ist.

 

Für nicht bescheinigte Semester gibt es auch keinen Zuschuss!!!

 

Besonderheiten des Erasmus-Stipendiums

Härtefallantrag

Wird das Minimum von 21 ECTS pro Semester / Term nicht erreicht, muss ein Härtefallantrag gestellt werden. Darin müssen die Gründe dargelegt werden, weshalb man die geforderten ECTS nicht erreicht bzw. nicht bestanden hat. Weitere Informationen dazu erhaltet ihr in der allgemeinen Erasmus-Sprechstunde.

 

Sozialzuschuss

Es wird ein Sozialzuschuss von 250€ pro Monat gezahlt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

1. Eine Behinderung mit einem GdB von mindestens 20% oder eine chronische Krankheit.

2. Eigenes Kind, welches auf den Erasmus-Aufenthalt mitreist.

3. Keines der Elternteile hat studiert. Du bist die erste Person deiner Familie, die studiert.

4. Du hast in den letzten 6 Monaten vor deiner Abreise neben dem Studium gearbeitet und zwischen 450 und 850€ netto im Monat verdient.

 

Der Sozialzuschuss wird zusammen mit dem Grant Agreement im Mai/Juni beantragt.

 

Green Erasmus

Studierende, die umweltfreundlich reisen, in dem sie nicht ein Auto oder ein Flugzeug benutzen, erhalten einen Aufschlag von einmalig 50 €.

 

Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten

Förderung von Auslandstudienaufenthalten durch BAföG

Bafög-Empfänger erhalten die gleiche Förderung wie Nicht-Bafög-Empfänger.

Die Leistungen bei einer Ausbildung im Ausland umfassen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung zusätzlich zu den Bedarfssätzen für im Inland nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende u.a.

  • Reisekosten
  • ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung im Ausland

Die zusätzlichen Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung werden in voller Höhe als Zuschuss geleistet, brauchen also später nicht zurückgezahlt werden. Lediglich Auszubildende, die Ausbildungsförderung als Bankdarlehen erhalten, bekommen auch die Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung als Bankdarlehen.

Dort findest Du auch das Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung, die für die Förderung einer Ausbildung außerhalb der Bundesrepublik zuständig sind.

 

Bildungskredit

Seit 2001 besteht die Möglichkeit der Aufnahme eines Bildungskredits für die Zeit des Hauptstudiums. Bis zu 24 Monate wird ein Kredit in Höhe von 300 EUR monatlich gezahlt.

Siehe hierzu: http://www.bildungskredit.de

 

Stipendien

Die Förderungsvoraussetzungen für Stipendien sind sehr variabel. Oft wird neben besonderer Begabung auch soziales Engagement verlangt. Teilweise hängt die Unterstützung von der Zugehörigkeit zu einer Konfession, der Landeszugehörigkeit oder einer Fachrichtung ab.

  • DAAD
  • Alexander von Humboldt-Stiftung
  • Friedrich-Ebert-Stiftung
  • Friedrich-Naumann-Stiftung
  • Hanns-Seidel-Stiftung
  • Heinrich-Böll-Stiftung
  • Hans-Böckler-Stiftung
  • Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
  • Studienförderwerk Klaus Murmann
  • Studienstiftung des Deutschen Volkes
  • Katholisches Cusanuswerk
  • Evangelisches Studienwerk Villigst
  • Schweisfurth-Stiftung

 

Weitere Adressen kannst Du im Stiftungsindex finden.

Zusätzlich bietet die Stipendiendatenbank des DAAD noch weitere Fördermöglichkeiten.

 

Praktika/ Jobs

Außerdem ist es möglich, parallel oder anschließend an den eigenen Studienaufenthalt ein Praktikum zu absolvieren. Welche Angebote es gibt, kann hier eingesehen werden:

http://www.studyabroad.com/europe.html

Praktika, die im Anschluss an einen Erasmus-Aufenthalt geleistet werden, können ebenfalls mit Erasmus+ gefördert werden. Informationen zur Höhe, Bewerbung und den Vorrausetzungen findet ihr auf der Seite des International Office der HU.