
SoSe 2015
- Prof. Dr. Johannes Helmrath
- PD Dr. Markus Schürer
- Dr. Christian Jaser
- Dr. Karoline Döring
- Dr. Thomas Woelki
- Dr. Kerstin Hitzbleck
- Dr. des. Viktor Nerlich
Prof. Dr. Johannes Helmrath
Übung
Quellenlektüreübung: Briefe (Antike, Mittelalter, Renaissance)
Do. 12-14 Uhr, FRS 191, Raum 4026
Die Übung versucht in einem diachronen Durchgang die Gattung ‚Brief‘ und ihre große literarisch-historische Bedeutung als kulturelles Medium kennenzulernen. Es besteht die Gelegenheit, sich gemeinsam intensiv auf die Texte einzulassen. Diese werden zweisprachig (lat.- dt.) geboten. Prototypen der Antike (Cicero, Hieronymus), Beispiele des Mittelalters und seiner Brieflehre (ars dictaminis) werden gelesen, um dann mit der Renaissance einen Schwerpunkt zu finden (Petrarca, Enea Silvio Piccolomini, Poggio, Guarino, Celtis, Hutten u.a., aber auch deutschsprachige Briefe).
Masterseminar
Deutscher Humanismus und seine Erforschung
Mi. 14-16 Uhr, FRS 191, Raum 4026
Das Seminar verbindet das Studium des Renaissance-Humanismus in Deutschland mit der Geschichte seiner Erforschung seit dem 18. Jahrhundert. Als von Italien ausgehende innovative, antike-zentrierte Bildungsbewegung (Portalfigur Petrarca) verbreitete sich der Humanismus in Regionen Deutschlands seit der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts. Das Seminar analysiert zentrale Texte der Humanisten Celtis, Wimpfeling, Reuchlin, Pirckheimer, Hutten u.a., verfolgt die sozialen und literarischen Netzwerke und politischen Intentionen der Humanisten. Eine zentrale Rolle spielt das Verhältnis zur Reformation. Gibt es spezifische Tendenzen des Humanismus ‚im Norden‘? Parallel dazu wird – erstmals - die frühe Wissenschaftsgeschichte der Forschung über den deutschen Humanismus reflektiert (David Friedrich Strauss, Ludwig Geiger, Gustav Bauch, Karl Hartfelder, Paul Joachimsen u.a.).
Forschungsseminar, mit Prof. Dr. Michael Menzel
Forschungsseminar zu Themen der Mittelalterlichen Geschichte
Di. 10-12 Uhr, FRS 191, Raum 5028
Forschungscolloquium
Mi. 18-20 Uhr, FRS 191, Raum 4031
Im Colloquium tragen junge Berliner Mediävisten und auswärtige Gäste ihre aktuellen Projekte vor und stellen sich der Diskussion. Dabei geht es um Methoden, Quellen und Theorien. Ergänzend werden Neuerscheinungen besprechen. Zwei Sitzungen werden gemeinsam mit dem Colloquium Frühe Neuzeit (Prof. Burschel) gestaltet, zwei weitere sind Vorträgen des öffentlichen Berliner Carl-Erdmann-Colloquiums gewidmet. Das Colloquium steht Doktoranden, Magisterkandidaten und interessierten Studierenden offen.
PD Dr. Markus Schürer
Bachelorseminar
Renaissance - Physiognomie einer Epoche
Blockseminar: 5.6.2015 (Fr),18.6./19.6.2015 (Do/Fr),25.6./26.6.2015 (Do/Fr),2.7./3.7.2015 (Do/Fr); MO 40, Raum 219/220
Ausgehend von den Arbeiten Jules Michelets (gest. 1874) und Jacob Burckhardts (gest. 1897) wurde während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Epochenbegriff „Renaissance“ in die geschichtswissenschaftliche Diskussion und insbesondere die Kulturgeschichte eingeführt. Der Terminus, der die Zeit etwa zwischen 1300 und 1600 meint, war anfangs als eine Art Gegenbegriff zum vermeintlich „finsteren“ Mittelalter konzipiert worden: Die Renaissance galt als ein Zeitalter forcierter Modernisierungstendenzen, in dessen Verlauf der mittelalterliche Theozentrismus einem neuzeitlichen Anthropozentrismus wich, der Primat von Theologie und Heilsgeschichte durch die „Entdeckung“ der Welt und des Menschen abgelöst und veraltetes Wissen durch einen neuen, humanistischen Bildungskanon ersetzt wurde. Nachfolgende Forschergenerationen haben den Bruch zwischen Mittelalter und Renaissance, den Michelet und Burckhardt konstatierten, relativiert (man denke nur an Charles Homer Haskins' „Renaissance of the Twelfth Century“); heute weiß man, dass es neben Zäsuren auch Kontinuitäten gab und so manches Phänomen, das apodiktisch der Renaissance zugeschrieben wurde, bereits im Mittelalter vorhanden war. Dennoch gehört die „Renaissance“ nach wie vor zum festen Bestand im begrifflichen Instrumentarium der Geschichtswissenschaft, und auch heute wird sie, trotz (oder wegen) ihrer kritischen Relativierung als Epochenbegriff geschätzt und rege gebraucht. Das Hauptseminar wird sich zunächst mit der Geschichte des Renaissance-Begriffes beschäftigen und davon ausgehend versuchen, eine Physiognomie der Epoche zu erarbeiten. Vorrangig wird es dabei um die Renaissance in Italien während der Zeit zwischen 1300 und 1500 gehen; die Quellenbasis werden Texte unter anderem von Francesco Petrarca, Giovanni Boccaccio, Niccolo Machiavelli, Giannozzo Manetti oder Leonardo Bruni bilden.
Dr. Christian Jaser
Proseminar
Den Tag schreiben. Städtische Diarien des Spätmittelalters im europäischen Vergleich.
Mi. 10-12 Uhr, MO 40, Raum 220
Die spätmittelalterliche Quellengattung der Tagebücher/Diarien bietet einen reichen Fundus für die kulturgeschichtliche Erforschung europäischer Stadtgesellschaften. In typologischer Überblendung von Selbstzeugnis, Familienhistoriographie und Stadtchronik werden hier von Tag zu Tag Erfahrungshorizonte, Wahrnehmungsweisen und Alltagspraktiken verhandelt, denen anhand von vier Texten aus vier europäischen Metropolen vergleichend nachgegangen wird: Stefano Infessuras „Römisches Tagebuch“ (1294-1494), Luca Landuccis „Florentinisches Tagebuch“ (1450-1516), das „Tagebuch eines Pariser Bürgers“ (1405-1449) sowie Ulman Stromers „Püchel von mein geslecht und von abentewr“ (1349-1407). Nach einer Einführung zu stadtgeschichtlichen, quellentypologischen und werkspezifischen Rahmungen wird der Kurs in vier Arbeitsgruppen geteilt, die im Seminarverlauf jeweils zu jeder Sitzung die Erträge der vier Referenztexte vorstellen sollen, etwa zu Themen wie ‚Der Autor und seine Familie’, ‚Krieg und Gewalt’, ‚politische Ereignisse’, ‚Krisenerfahrungen’‚ ‚Naturkatastrophen’‚ Handel und Gewerbe’, ‚Kirche und Religion’, ‚Feste und Spiele’ usw. Sämtliche Quellentexte liegen in deutscher Sprache bzw. deutscher Übersetzung vor.
Dr. Karoline Döring
Proseminar
Der Deutsche Orden
Mi. 16-18 Uhr, MO 40, Raum 114
Nach dem ersten Kreuzzug entstanden neue, semireligiöse Ordensgemeinschaften im Heiligen Land. Neben den Templern und Johannitern formierte sich der Deutsche Orden als dritter großer geistlicher Ritterorden. Die Mitglieder dieser Orden waren geprägt vom Ideal des monachus et miles – des Mönchs und Ritters. Sie gelobten Armut, Keuschheit und Gehorsam, verbanden gleichzeitig karitative Aufgaben mit dem Waffendienst. Als global players haben sie auch lange nach dem Ende der hochmittelalterlichen Kreuzzüge in Spätmittelalter und Früher Neuzeit Einfluss auf die europäischen Geschicke. Das Seminar will Einblick in ausgewählte Themen und Quellen der Geschichte des Deutschen Ordens geben und in Grundbegriffe der mittelalterlichen Geschichte wie Kreuzzug, Pilgerfahrt, Mission, Ordenswesen, Ostkolonisation, etc. einführen.
WICHTIG: Ein Teil des Seminars findet als ganztägige Blockveranstaltung am 3. Juni 2015 statt.
Dr. Thomas Woelki
Übung
Gespenstergeschichten aus dem Mittelalter
Di. 8-10 Uhr, MO 40/41, Raum 220
Mittelalterliche Berichte über Geistererscheinungen reichen von Schabernack treibenden Aufhockern, die müden Wanderern ins Genick springen, bis zu verstorbenen Müttern, die zu ihrem Kind zurückkehren. Die Erfahrungsberichte veranlassten auch gelehrte Autoren zu Diskussionen über das Wesen und die Eigenschaften, insbesondere die Körperlichkeit der Geister. Dennoch waren Gespenstererscheinungen nicht Teil des Alltagsempfindens, sondern riefen oft schockierendes Entsetzen bei den Betroffenen hervor. Die Lektüreübung bietet anhand von verschiedenen Quellentypen (Predigtexempla, Chroniken, Traktate) grundlegende Kompetenzen der Quellenkritik und –analyse zu üben. Grundkenntnisse in Latein sind erforderlich.
Dr. Kerstin Hitzbleck
Übung
Kirchenrecht im Mittelalter – ein Basisphänomen
Do. 16-18 Uhr, FRS 191, Raum 4031
Die Kirche war im Mittelalter nicht nur eine Institution des Glaubens, sondern auch eine des Rechts. Der amerikanische Rechtshistoriker Harold J. Berman sah den traditionell mit dem Investiturstreit verbundenen Pontifikat Gregors VII. gar am Beginn der gesamten westlichen Rechtstradition, hatte sich das Papsttum doch in besonderer Weise juristischer Argumente bedient, um seine Ansprüche gegenüber dem Kaisertum zu begründen und durchzusetzen. Auch der Anspruch des Papstes, oberster Richter der Christenheit zu sein, unterstreicht einerseits die Bedeutung, die das Papsttum in rechtlichen Fragen hatte, macht andererseits aber auch deutlich, welche Relevanz das Recht für den Aufstieg des Papsttums zu europaweiter Wirksamkeit besaß.
In unserem Kurs wollen wir uns der Entstehung und Entwicklung des sogenannten kanonischen Rechtes zuwenden und seinen Weg von den ersten inoffiziellen Sammlungen bis zum Abschluss des Corpus Iuris Canonici im frühen 16. Jahrhundert nachvollziehen. Dabei werden wir uns sowohl einzelnen materiell-rechtlichen Themen, etwa dem Ehe- und Kriminalrecht – zuwenden, wie wir andererseits Fragen zur Rechtspraxis und der richterlichen Tätigkeit untersuchen werden, um uns so einen Überblick über die Rolle des Rechts in der römischen Kirche im Mittelalter zu verschaffen.
Da die Quellentexte ausschließlich auf Latein vorliegen, sind funktionale Kenntnisse dieser Sprache von Vorteil, aber nicht Bedingung für die Teilnahme.
Dr. des. Viktor Nerlich
Übung
Leges fundamentales und moderne Verfassung
Mo. 16-18 Uhr, DOR 24, Raum 1.404
Die Übung hat das Ziel, anhand ausgewählter Quellen Grundlagenkenntnisse zur deutschen Verfassungsgeschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit zu vermitteln und zugleich in die Rechtsgeschichte einzuführen. Dabei ist zunächst vom Begriff der Verfassung und seiner Bedeutung für die Geschichtswissenschaft auszugehen. In engem Zusammenhang damit ist zu fragen, welche Vorstellungen das Mittelalter und die Frühe Neuzeit von Verfassung und Recht hatten, welche Regelungen und Institutionen die „Verfassung“ des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Staates/Gemeinwesens prägten, in welchem rechtlichen Verhältnis Reich und Territorien zueinander standen und welche verfassungspolitische Bedeutung schließlich im Untergang des Alten Reiches lag. Bei der Suche nach Antworten darauf werden wichtige Dokumente der deutschen Verfassungsgeschichte zur Sprache kommen, die u.a. als „leges fundamentales“ den Weg zur Entwicklung des modernen Verfassungsstaates begleiteten. Die Quellenexegese soll darüber hinaus methodische Fertigkeiten trainieren und veranschaulichen, welcher sozial-, kultur- und ideengeschichtliche Reichtum in historischen Rechtsquellen steckt. Die Übung ist daher für Studierende aller Semester geeignet, und zwar als Einstieg in das Studium der Mediävistik und Frühen Neuzeit ebenso wie als ergänzendes Repetitorium kurz vor dem Examen. Juristische und Lateinkenntnisse sind von Vorteil, für die Teilnahme an der Übung aber nicht Bedingung. Erforderlich sind jedoch Kreativität und Freude an der Sprache.