Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Geschichtswissenschaften

Restplatzvergabe

Kann ich mich nach Ende der Bewerbungsfrist im Januar trotzdem noch bewerben?

 

Prinzipiell ja: Im universitätsweiten Nachrückverfahren können bis zum 28. Februar für das darauf folgende Studienjahr alle an der HU eingeschriebenen Studierenden teilnehmen.

 

Dabei gilt es folgendes zu beachten:

Für nachrückende Bewerber*innen kann eine finanzielle Förderung in Form des Erasmuszuschusses unter Umständen nicht zugesichert werden. Dafür bedarf es einer erneuten Kalkulation durch die Abteilung Finanzen des International Office. Nichtdestotrotz können die betroffenen Studierenden als "Free Mover" am Erasmus Programm teilnehmen und die damit verbundenen Vorteile nutzen (keine Studiengebühren an der Partneruniversität, organisatorische Unterstützung durch HU und Partneruniversität, Anrechunung von im Ausland erbrachten Studienleistungen, etc.).

 

Restplatzbewerber müssen ebenfalls die unter Bewerbung aufgelisteten Unterlagen einreichen. Auch hier gilt: Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden! Fachfremde Bewerber*innen müssen zusätzlich ein Bewerbungsgespräch mit dem Erasmus-Koordinator Benjamin Conrad führen. Das Gespräch sollte jedoch vor Bewerbungsdeadline stattgefunden haben, meldet euch also rechtzeitig.

 

Ist oder wird ein Platz frei und Deine Bewerbung kann berücksichtigt werden, wirst du an der Partnerhochschule nominiert. Anschließend erhälst du weitere Informationen zur Registrierung dort etc. per Email durch das entsprechende Erasmus-Büro der Hochschule.

 

Restplätze für das kommende akademische Jahr werden hier ausgeschrieben.