Awareness-Team für Student*innen des Instituts für Geschichtswissenschaften
Auftrag
Unsere Unterstützung gilt allen Student*innen des Institutes für Geschichtswissenschaften. Zusätzlich setzten wir uns auch für ein offenes und zugängliches Klima im Plenum der Fachschaftsinitiative und ihrer Gruppen ein.
Unser vorrangiges Ziel ist es einen sicheren Gesprächsraum für eure Sorgen und Nöte zu schaffen. Wir bieten euch ein offenes Ohr und helfen euch die richtigen Ansprechpartner*innen an der Uni zu kontaktieren.
Fühlt ihr euch von Kommiliton*innen, der Verwaltung oder Dozent*innen ungerecht behandelt?
Habt ihr das Gefühl die Fachschaftsinitiative bietet euch keine Teilhabe bzw. keine gerechte Unterstürzung?
Fühlt ihr euch im Plenum der Fachschaftsinitiative oder von FSIler*innen falsch behandelt?
Habt ihr das Gefühl die Universität und ihre Verwaltung nehmen eure Probleme nicht ernst?
Kontakt
Fühlt ihr euch Angesprochen? Dann kommt zu unseren Sprechstunden bzw. schreibt uns eine E-Mail oder kontaktiert und über Handynummer:
E-Mail: fsi_ifg_awareness@posteo.de
Eure Nachricht gehen direkt an die E-Mail-Adresse des Awareness-Teams. Nur Personen aus dem Awareness-Team können eure E-Mails lesen. Dennoch überlegt euch bitte welche Informationen ihr wann uns mitteilen wollt. Natürlich werden eure Daten von uns zu jeder Zeit vertraulich behandelt. |
Sprechzeiten
Unsere Sprechzeiten finden immer am 2
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Wahlverfahren
Die Fachschaftsinitiative hat sich für diese Aufgabe auf ein spezielles Wahlverfahren verständigt. Mit diesem Wahlverfahren soll sichergestellt werden, dass besonders oft von Diskriminierung betroffene Gruppen angemessen im Awareness-Team vertreten werden.
(6) [Wahl] |
(i) Alle Ausschüsse werden durch das Plenum der FSI an einem Wahltermin gewählt, der spätestens in der konstituierenden Sitzung des Plenums der FSI festgelegt wird. Die Wahl muss mit einer Frist von 14 Tagen öffentlich angekündigt werden. (ii) Wählbar ist jedes Mitglied der Fachschaft Geschichte. Die Kandidatur soll der FSI sieben Tage vor der Wahl angezeigt werden, außer das Plenum beschließt eine Ausnahmeregelung. (iii) Alle Ausschussmitglieder werden für die Dauer des laufenden Semesters gewählt. Nach § 7 Abs. 9 gilt eine Ausnahme für den Ausschuss für Awareness. Das Ausschussmitglied ist verpflichtet seine/ihre Mitgliedschaft bis zur Bestimmung seines/ihres Nachfolgers weiterzuführen. Ausnahme bildet §7 Abs. 7. Wiederwahl ist zulässig. (iv) Die Wahl erfolgt generell geheim, kann allerdings auch per Akklamation durchgeführt werden, sofern dies der einmütige Wunsch des Plenums der FSI ist. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Kommt es bei einer Wahl zu einem Gleichstand, so wird per Losverfahren endschieden, außer es wird vom Plenum ein anderes Verfahren beschlossen. (v) Die zu wählenden Personen werden über die Ausschussordnung in ihrer Maximalanzahl bestimmt. (vi) Sollte die Maximalanzahl nicht erfüllt werden, so sind die hauptverantwortlichen Mitglieder der Kernausschüsse bevorzugt zu behandeln. Die weitere Aufteilung regelt das tagende Plenum der FSI. |