Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Geschichtswissenschaften

Nach der Ankunft

Sobald du an deiner Gasthochschule angekommen bist, müssen weitere Dokumente eingereicht werden. Hier findest du eine Übersicht.

Alle Informationen zu den notwendigen Schritten und Dokumenten für den Auslandsaufenhalt mit Erasmus+ findest Du auch im ERASMUS-Handbuch für Outgoing Students.

 

1. Confirmation of Registration

Nach der Ankunft an deiner Gasthochschule musst du dich dort immatrikulieren. Dies bestätigst du als Erasmus-Studierender mit der "Confirmation of Registration". Bei Aufenthalten in der Schweiz nutze bitte dieses Dokument.

 

2. Learning Agreement

Solltest du während deines Aufenthalts oder gleich nach deiner Ankunft noch Kurse ändern müssen oder wollen, nutze dafür das Online Learning Agreement oder die Seite 4 deines Learning Agreements "During the Mobility". Wie immer müssen Studierende, die in die Schweiz gehen, ein gesondertes Dokument ausfüllen.

Eine Frist gibt es hierfür nicht. Bitte reicht eure Änderungsanträge inklusive Unterschriften der Gasthochschule und des Erasmus-Koordinatoren des IfG schnellstmöglich bei Frau Cornelia Marx per E-Mail ein.

 

→ Alle Dokumente müssen an Frau Cornelia Marx (cornelia.marx@uv.hu-berlin.de) vom International Office sowie per E-Mail an das Erasmus-Büro (erasmus.geschichte@hu-berlin.de) innerhalb von 2 Wochen nach Ankunft geschickt werden.

 

 

Wann wird die erste Rate der Förderung ausgezahlt?

Damit du den ersten Teil deines Stipendium erhalten kannst, müssen folgende Dokumente gesammelt bei Frau Cornelia Marx innerhalb von 2 Wochen nach Ankunft an deiner Gasthochschule eingereicht werden:

  • Kopie des Learning Agreements inkl. Unterschriften von dir, der Gasthochschule, der HU (Benjamin Conrad)
  • Confirmation of Registration
  • absolvierter Sprachtest des OLS (Bestätigung wird automatisch an Frau Marx geschickt)

Die Auszahlung der Stipendienrate wird erst nach Eingang o.g. Unterlagen veranlasst.
Unvollständige, fehlende bzw. nicht fristgemäß eingereichte Unterlagen führen zu einer Nichtauszahlung des Stipendiums.