Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Geschichtswissenschaften

Richtlinien für die Preisvergabe

Richtlinien des Johann-Gustav-Droysen Preises
 
 
  1. Der Droysen-Preis zeichnet jedes Jahr herausragende Qualifikationsarbeiten aus, die am Institut für Geschichtswissenschaften der Humboldt-Universität entstanden sind.
  2. Drei Preiskategorien werden unterschieden: erstens der jährliche Droysen-Preis für Bachelorarbeiten, zweitens der jährliche Droysen-Preis für Master-, Magister- und Staatsexamensarbeiten und drittens der alle zwei Jahre zu vergebende Droysen-Preis für Dissertationen. Eine Differenzierung in die historischen Teilgebiete erfolgt nicht, d.h. es konkurrieren in jeder Kategorie Arbeiten der Alten, der Mittelalterlichen sowie der Neuen Geschichte.
  3. Der Droysen-Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldgeschenk. Die Prämien beträgt für Bachelorarbeiten 200 €, für Masterarbeiten 300 € und für Dissertationen 500 €.
  4. Vorschlagsberechtigt sind alle Lehrenden des Instituts für Geschichtswissenschaften. Eingereicht werden vier unkorrigierte Exemplare der schriftlichen Arbeit sowie sämtliche Fachgutachten. Der/die Dozent/in bürgt dafür, dass es sich um die ursprünglich bei ihr/ihm eingereichte Fassung der Arbeit und nicht um eine  auf der Grundlage von Dozentenkritik überarbeitete Form handelt.
  5. Die vorgeschlagenen Arbeiten können 2023 bis zum 15. Juni beim Förderverein eingereicht werden (foerderv.geschichte (at) staff.hu-berlin.de). Die Abschlussarbeiten müssen in einem der beiden vorausgehenden Semester angenommen/eingereicht worden sein. Die Dissertationen müssen in einem der vier vorausgegangenen Semestern erfolgreich verteidigt worden sein.
  6. Die Mitglieder der Jury werden auf Vorschlag der Statusgruppen durch den Vorstand auf jeweils ein Jahr ernannt.
  7. Die Jury setzt sich aus vier Lehrenden zusammen, von denen zwei der Statusgruppe der Professoren und zwei dem Mittelbau angehören. Die Jurymitglieder sollten, müssen aber nicht dem Förderverein angehören. Auch die Angehörigen der Jury haben ein Vorschlagsrecht für Preis-Kandidaten.
  8. Ein (nicht stimmberechtigtes) Mitglied des Vorstandes leitet das Auswahlverfahren. Die Arbeiten sind von den Mitgliedern der Jury in Hinblick auf ihre Preiswürdigkeit zu bewerten, wobei die für die jeweilige Ausbildungsstufe überdurchschnittliche wissenschaftliche Leistung und die formale Vorbildhaftigkeit der Arbeit zu berücksichtigen sind. Für die Entscheidungsfindung gilt: Die Jury muss per Abstimmung eine einstimmige Entscheidung treffen. Enthaltungen sind dabei möglich. Wenn über eine Arbeit abgestimmt wird, die von einem Jurymitglied betreut wurde, muss dieses Mitglied die Anonymität aufheben und sich der Abstimmung enthalten.
  9. Der Preis kann nicht zwischen mehreren Kandidatinnen/Kandidaten aufgeteilt werden. Falls die Jury der Meinung ist, dass keine der vorgelegten Arbeiten den Ansprüchen genügt oder keine einstimmige Entscheidung fällen kann, so wird der Preis in der betreffenden Kategorie ausgesetzt.
  10. Die Jury muss ihre Entscheidung schriftlich begründen. Diese Begründung bildet die Grundlage für die Laudationes im Rahmen der öffentlichen Preisverleihung.
  11. Die Verleihung der Preise erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zum Ende des akademischen Jahres.
  12. Die Vergabe des Preises ist unter Einverständnis der Autor*in mit der Publikation in der Zeitschrift "Die junge Mommsen" verknüpft.